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- Gelangensbestätigung
- Der vielfache Protest der Wirtschaft an der so genannten Gelangensbestätigung hat Erfolg gezeigt.
Mit Schreiben vom 16. September 2013 äußert sich das Bundesministerium der Finanzen (BMF) zur Anwendung der neuen Vorschriften zum Buch- und Belegnachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen (insbesondere Gelangensbestätigung). Das Schreiben enthält eine Nichtbeanstandungsregelung.
Eine Kopie des Schreibens finden Sie in unserem Downloadbereich.
Beachten Sie bitte in dem Schreiben insbesondere auf Seite 8 den gelb markierten Hinweis, demnach kann der Zustellnachweis über ein Track- and Tracingprotokoll erfolgen.
Einen Zustellnachweis können Sie über unsere Webseite über die Auswahl "Sendungsverfolgung" anfordern. Eine kurze Beschreibung dazu finden Sie ebenfalls im Downloadbereich. - Gewicht
Das Höchstgewicht je Packstück beträgt 30 KG. Höhere Gewichte können angefragt werden. Zur Ermittlung der Berechnungsgrundlage muss ein Vergleich zwischen tatsächlichem Gewicht und dem Volumengewicht erfolgen:
Die Berechnungsgrundlage zur Ermittlung des Volumengewichtes lautet:
Länge x Breite x Höhe in cm / 5000 = Volumengewicht.Das höhere Gewicht ist grundsätzlich zu verwenden.
- Gold
- Der versicherte Versand von Gold ist über Intex möglich.
Die Warenwertbegrenzung je Sendung/Packstück beträgt 25.000 €.