ACHTUNG: Um unsere Website in vollem Umfang nutzen zu können, aktivieren Sie bitte die Ausführung von JavaScript in Ihrem Browser!   Anleitung ⇒
INTEX Paketdienst GmbH

Hilfe / FAQ

Stichwortsuche


Bitte geben Sie einen Suchbegriff ein.




A B C D E F G H IJ K L M N O P Q R S T U V W XYZ
Packstationen
Eine Zustellung an Packstationen ist nicht möglich!
Partnerstationen

In den Regionen, in denen INTEX nicht selbst vertreten ist, erfolgen die Abholungen/Zustellungen durch Partnerstationen.

PayPal
Bei der Online-Auftragsbuchung werden Sie am Ende des Buchungsprozesses gefragt wie Sie zahlen möchten. Zur Auswahl steht Ihnen u.a. die Zahlung per PayPal.

Sollten Sie per PayPal zahlen, so achten Sie bitte darauf, dass Sie nach erfolgter Zahlung von PayPal aus zurück auf die Intex-Webseite verzweigen, da erst dann die Buchung wirklich abgeschlossen ist.
Persönliche Zustellung
Die Sendung wird ausschließlich an die Person ausgehändigt, die als Empfänger angegeben ist.
Persönliche Zustellung mit Identprüfung
Die Sendung wird ausschließlich an die Person ausgehändigt, die als Empfänger angegeben ist. Zusätzlich muss sich der Empfänger per Personalausweis oder Reisepass ausweisen.
Platin
Der versicherte Versand von Platin ist über Intex möglich.

Die Warenwertbegrenzung je Sendung/Packstück beträgt 25.000 €.
Präqualifikation

Die Intex Paketdienst GmbH hat im Juli 2021 erfolgreich die Präqualifikation Kurier-, Express- und Paketdienstleister (KEP) (Präqualifikation-KEP Registriernummer: KEP010.62099) erhalten.

 

Zur Unterstützung des fairen Wettbewerbs gilt seit dem 23. November 2019 das Paketboten-Schutz-Gesetz. Es soll für Beitragsehrlichkeit bzgl. der sozialversicherungsrechtlichen Pflichten der Dienstleister in der KEP-Branche sorgen. Hierzu hat der Gesetzgeber eine Nachunternehmerhaftung des Auftraggebers eingeführt. Von dieser Haftung kann sich derAuftraggeber der Leistungen jedoch gemäß der Regelungen im Vierten Sozialgesetzbuch (§28e Abs. 3g SGB IV) befreien, wenn er sich von seinem Nachunternehmer durch die Präqualifizierung einer akkreditierten Zertifizierungsstelle nachweisen lässt, dass er die Anforderungen aus § 28e Abs. 1 SGB IV und Art. 64 der EU-Vergaberichtlinie (Richtlinie 2014/24/EU) erfüllt und die Einhaltung dieser Vorgaben durch eine akkreditierte Stelle überwacht wird.

 Präqualifikation-KEP-Logo mit INTEX-Zertifikat-Nr.

Privatkunde
Auch als Privatkunde können Sie Wertsendungen über uns versenden.